Facebook ist einmal mehr in aller Munde. Objekt zahlreicher Diskussionen diesmal: Die Facebook Timeline. Nicht das es etwas Neues wäre, dass Datenschützer sich gegen Facebook erheben, doch auch diesmal sind die Sorgen durchaus berechtigt.
Auf den ersten Blick schaut die Timeline eigentlich ganz harmlos aus. Der Unterschied scheint kaum beträchtlich. Schließlich konnte man auch bisher alle bei Facebook eingegeben Daten, alle Fotos und Aktionen, all die großen und kleinen Fehltritte der einzelnen Nutzer betrachten. Der endlose Scroll-Modus allerdings hielt wohl die meisten User davon ab, mal eben zu schauen, was dieser oder jener Freund heute vor einem Jahr so gepostet hat. Vor allem weil eine exakte Auswahl von Datum und Zeit bisher nicht möglich war.
Die Timeline aber liefert nun alle Einträge fein säuberlich sortiert nach Jahr und Monat. Mühelos kann jeder Freund nun ausführliche Recherchen zum Werdegang des anderen machen, die Entwicklung des Users – auch Entwicklungen beruflicher Natur – anhand seiner Einträge und Fotos nachvollziehen.
Was sich dabei nicht geändert hat, sind die Nutzungsbedingungen von Facebook. Vor allem den folgenden Satz sollte man sich einmal ausgiebig auf der Zunge zergehen lassen:
Für Inhalte wie Fotos und Videos („IP-Inhalte“), die unter die Rechte an geistigem Eigentum fallen, erteilst du uns durch deine Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst, außer deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht.
Na, hat’s geschmeckt. Diese vollkommene Freigabe des geistigen Eigentums ist meiner Meinung nach unverdaulich.
Mal ganz konkret:
(Achtung: Weder das beschriebene Foto noch die Situation existieren. Beide sind anlässlich eines unlängst auf Facebook gesehenen Fotos konstruiert, was das Ganze aber nicht weniger wahrscheinlich, und die Folgen nicht weniger schmerzhaft macht!)
Ein uriges Männlein auf einer Bank vor einer Almhütte. Langer Rauschebart, ein Typ dem man ein Glas Wein oder vielleicht ein Glas Milch zutrauen würde. Nein das Männlein trinkt keinen Wein, keine Milch auch kein Glas Wasser, es trinkt aus der Dose, aus einer Red Bull Dose!
Die Kamera bei der Hand, lasse ich mir das nicht entgehen, drücke ab. Toller Schnappschuss. Kaum zu Hause poste ich das gestochen scharfe Bild des Red Bull trinkenden Almöhis. Toller Schnappschuss.
Was ich nicht habe? Naja, die Modelfreigabe des Herren und eine Genehmigung bezüglich der Nutzung der geschützen Marke Red Bull.
Was ich dafür habe? Einen super Schnappschuss einfach so an Facebook verschenkt, zur freien Nutzung, ja auch zur Weitergabe, ganz egal wofür. Und im schlechtesten aller Fälle, ob der fehlenden Genehmigungen vom Männlein und von Red Bull, bald noch einen Riesenhaufen echte juristische Probleme am Hals.
Bis vor wenigen Monaten sind solche Fehltritte dank Endlos-Scroll-Schlange recht bald im Facebook-Nirwana verschwunden. Dank der Facebook-Timeline bleiben sie nun hübsch sortiert, mit nur einem Klick auffindbar im World Wide Web.
Zurück in die Zukunft? Aber klar doch! So verfolgen kleine (und große) Vergehen aus der Vergangenheit den User auch gerne mal bis übermorgen. Ob er will, oder nicht!